Batteriegesetzhinweise
Hinweis gemäss schweizerischem Batteriegesetz
Gemäss dem Schweizer Batteriegesetz sind wir als Händler verpflichtet, Sie als Verbraucher über folgende Punkte zu informieren:
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Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht im Haushaltsmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkus zurückzugeben. Diese können Sie bei einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort kostenlos abgeben. Durch Ihre Mitarbeit tragen Sie wesentlich dazu bei, dass Batterien und Akkus umweltgerecht entsorgt und Rohstoffe geschont werden.
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Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnensymbol befindet sich das chemische Symbol des Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für Blei.
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Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Sie können nach Gebrauch die Batterien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben.
Wir bitten Sie, sich an die Vorschriften zu halten und die Batterien korrekt zu entsorgen, um die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.